Ziel und Zweck des Leitungskatasters

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Ziel und Zweck eines schweizweiten Leitungskatasters soll der Betrieb eines einheitlichen Auskunftssystems über Ver- und Entsorgungsleitungen sein. Diese Informationen sind nicht frei zugänglich, wodurch es einheitliche Regeln für den Zugang zum Leitungskataster und die Nutzung der Leitungskatasterinformationen benötigt. Darüber hinaus verlangt dies eine klare Festlegung von Inhalt und Darstellung sowie zum Bezug von Leitungskatasterinformationen. Dies stellt auch klare Anforderungen an Aktualität und Qualität des Leitungskatasters.

Für viele Planungen und Bauprojekte braucht man aktuelle Informationen über das betroffene Gebiet.

Zur geografischen Beschreibung der Ist-Situation braucht es aktuelle Geodatensätze, die die Situation in Geometrie und Sachdaten beschreiben. Die benötigten Informationen stammen meist von unterschiedlichen Datenquellen.

Neben topografischen Informationen wie Wald und Gewässer sind Infrastrukturbauten wie Gebäude, Strassen und Brücken gefragte Informationen.

Eine weitere wichtige Informationskategorie sind die Ver- und Entsorgungsleitungen. Viele davon sind unterirdisch, und die Verantwortung und Ursprung dieser Daten sind unterschiedliche Branchen, und die zugehörigen Werke.

Um an Informationen dieser Leitungen zu kommen ist es in der Schweiz nach wie vor sehr heterogen, wie man an diese Informationen kommt. Vereinzelt gibt es Kantone, die bereits eine gesetzgeberische Regelung zum Leitungskataster haben, in anderen Kantonen sind einzelne Gemeinden und Städte bereits weit in Bezug auf die zentrale Verwaltung von und Zugang zu Leitungskatasterdaten, aber je nach Gemeinde ist dies nach wie vor sehr heterogen. Schweizweit gibt es noch keine nationale Regelung zum Leitungskataster. Im 2019 hat der Bund eine Vernehmlassung gestartet, einen nationalen Leitungskataster zu koordinieren.

Topografische Informationen sind öffentlich zugänglich. Informationen zu den Ver- und Entsorgungsleitung sind nur beschränkt zugänglich.

Ziel und Zweck eines schweizweiten Leitungskatasters muss des Betrieb eines einheitlichen Auskunftssystems über Ver- und Entsorgungsleitungen sein. Diese Informationen sind nicht frei zugänglich, wodurch es einheitliche Regeln für den Zugang zum Leitungskataster und die Nutzung der Leitungskatasterinformationen benötigt. Darüber hinaus verlangt dies eine klare Festlegung von Inhalt und Darstellung sowie zum Bezug von Leitungskatasterinformationen. Dies stellt auch klare Anforderungen an Aktualität und Qualität des Leitungskatasters.

letzte Aktualisierung: 20. April 2020
Veröffentlichung: 1. April 2020


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